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Was können Schulen bei Cybermobbing tun?

Wird ein Cybermobbing-Fall bekannt, so muss die Schule – die Schulleitung oder der Klassensprecher – unverzüglich reagieren.

Dabei sind folgende Fragen abzuklären: 

  • Was ist konkret vorgefallen?
  • Welche Personen sind beteiligt?
  • Wie schwer ist das Delikt?

Folgendes ist besonders wichtig:

  • Reden Sie mit den Beteiligten: Opfer und Täter
  • Geben Sie den Opfern eine Lobby! Es muss klar sein, dass Sie an der Schule  versuchen den Täter zu finden diesen zu sanktionieren, um dem Opfer zu helfen.
  • Eltern der betroffenen Parteien kontaktieren. Diskutieren Sie mit den Eltern die Vorfälle und versuchen Sie Hintergründe und Motive des Cybermobbers herauszufinden.
  • Alle Eltern Informieren: Einen Elternabend veranstalten. Eltern haben oft keine Vorstellung davon, was Cybermobbing eigentlich ist und sind sich der möglichen Tragweite solcher Vorfälle nicht bewusst.
  • In der Schule thematisieren: Auf keinen Fall darf Cybermobbing totgeschwiegen werden. Jeder Vorfall muss als Chance genutzt werden, um Aufklärung zu betreiben: Wie fühlt man sich als Opfer? Welche Motive haben der oder die Täter? Konkrete Fälle können als Anlass genommen werden, um präventive Maßnahmen umzusetzen. Das klicksafe Modul “Was tun bei Cybermobbing” bietet eine Fülle von Ideen, wie die Problematik im Unterricht thematisiert werden kann.
     Hier geht es zum Download
  • Die Lehrer einbeziehen: Neben der Arbeit mit Opfern und Tätern ist es sinnvoll, die Lehrer einzubinden und Weiterbildungsmöglichkeiten (beispielsweise im Rahmen einer schulinternen Lehrerfortbildung) anzubieten, die dabei helfen, mit Cybermobbing-Vorfällen richtig umzugehen.
  • Umgang mit Internet und Handy regeln: Was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt? Welche Sanktionen gibt es bei Missbrauch? Manchmal kann es schon zu einer Entspannung führen, wenn beispielsweise das Handy in der Zeit des Unterrichts abgeschaltet werden muss und dies in der Schulordnung geregelt ist. Auch die Klassenfahrt kann handyfrei gestaltet werden, wenn das Handy täglich zu einer festen Zeit (z.B. eine halbe Stunde vor dem Abendessen) für Kontakte mit der Familie genutzt werden kann.
  • Präventionsbeamte der Polizei zu Rate ziehen: Dies macht vor allem Sinn, um einschätzen zu können, ob rechtliche Schritte eingeleitet werden sollen oder nicht. Hier finden Sie eine Liste mit Beratungsstellen bundesweit.
  • Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter, Beratungslehrer kontaktieren: Diese sind in Cybermobbing-Fällen erfahren und können kompetent mit allen Beteiligten zusammenarbeiten und entsprechende Maßnahmen einleiten.