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Cybermobbing erklärt – Welche…?

Welche Formen hat Cybermobbing?
Welche Gründe kann Cybermobbing haben?
Welche Folgen hat Cybermobbing für die Täter?
Welche Folgen hat Cybermobbing für die Opfer?
Welche Strafen gibt es für Cybermobbing?

Welche Formen hat Cybermobbing?

Welche Formen hat Cybermobbing?

Cybermobbing trägt viele Namen. Hier ist eine Auflistung der gängigsten Formen.

  • Belästigung /Harassment
  • Happy Slapping
  • Photoshopping
  • Ausgrenzung
  • Cybergrooming
  • Verleumdung
  • Verrat/Betrug
  • Flaming/Framing
  • Catfishing
  • Cyberstalking
  • Identitäts-Diebstahl

Welche Gründe kann Cybermobbing haben?

Welche Gründe kann Cybermobbing haben?

Cybermobbing kann sehr viele unterschiedliche Gründe mit sich bringen. Aus unserer eigenen Studie (CyberLife III) geht vorher, dass der Grund, der am häufigsten bei Cybermobbing aufgeführt wird, Langeweile ist. Scheinbar nicht ausgelastete Menschen haben eine größere Tendenz dazu, aufgrund der nicht vorhandenen Ablenkung, eine Beschäftigung darin zu finden, andere Menschen zu erniedrigen bzw. zu mobben.

Der nächste Grund, den unsere Studie aufführt, ist „Nur zum Spaß“. Jemand mal zu necken, sich freundschaftlich aufzuziehen oder einem/r Freund/in einen Fauxpas nachzutragen ist noch lange nichts Verwerfliches. Wir sprechen hier von aktivem Mobben, Beleidigen, Stalken usw. und dass alles nur aus dem Grund sich selbst zu bespaßen. Andere Gründe die unsere Studie aufgezeigt hat sind folgende;

  • Weil andere das auch machen
  • Weil die Person es verdient hat.
  • Weil es Ärger mit der betreffenden Person gab
  • Aus schlechter Laune
  • Um andere, die gemobbt worden sind, zu rächen
  • Weil mich diese Person auch gemobbt hat
  • Weil es cool ist
  • Fehlende Aufmerksamkeit/Beachtung
  • Fehlende Zuwendung
  • Ein Gefühl von Macht
  • Herrschsucht bzw. Demonstration von Macht
  • Lust auf Mobbing
  • Angst bzw. Suche nach Sündenböcken
  • Stärkung des Gemeinschaftsgefühls „Gemeinsam sind wir stark“
  • Weitergabe erlittenen Unrechts
  • Fehlende Konfliktlösungsstrukturen
  • Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Neid
  • Entlastung „Ablassventil“ / Unvermögen negative Gefühle zu verarbeiten
  • Anerkennung
  • Mobbing ist Teil der Normalität geworden
  • Langeweile
  • Veränderte Freundschaften
  • Interkulturelle Konflikte
  • Konflikte in der Klassengemeinschaft
  • usw.

Welche Folgen hat Cybermobbing für die Täter?

Welche Folgen hat Cybermobbing für die Täter?

Da Cybermobbing in Deutschland kein Delikt ist, kann aufgrund von Cybermobbing keiner zum Täter werden. Natürlich heißt dies nicht, dass Personen, die mobben ungestraft davonkommen. Cybermobbing ist auch alles andere als ein Kavaliersdelikt. Beim genauen Hinschauen enthält Cybermobbing eine große Breite an Straftaten. Natürlich kommt es hierbei auf die Art des Mobbings an.

In den meisten Fällen sind Beleidigungen (§ 185 StGB), Üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) usw. recht einfach bei nachzuweisen. Dies kann eine gehörige Strafe mit sich führen. Vor allem Jugendliche sind gefährdet, große Konsequenzen zu erleiden, wenn Sie einer der Straftaten nachgewiesen werden. Neben Schulverweisen, Tadeln und punktuellen Strafen, kann es dazu kommen, dass die Eltern des Jugendlichen für dessen vergehen, haften müssen. In einigen Fällen kann es sogar zu Haftstrafen kommen, bei denen ein Teil der Eltern ins Gefängnis muss.

Des Weiteren muss sich der Mobber mit einigen anderen unterschwelligen Tatsachen auseinandersetzten. Sein Ansehen durch das Mobbing wird sich stark reduzieren. Viele Täter werden im Anschluss zu Ihrer eigenen Tat selbst Opfer von Mobbing. Des Weiteren kann eine Strafe, die das Mobbing begleitet, sein, dass man für Ausbildungen, Schulungen, Fortbildungen, Studiengänge etc. nicht zugelassen wird, denn das Mobbing ist auch noch Jahre nach den Vorfällen nachweisbar, denn das Internet vergisst nicht. Welcher Arbeitgeber möchte bewusst einen Azubi oder Mitarbeiter bei sich aufnehmen, der aktiv das Leben anderer Personen erschwert hat?

Firmen ist bewusst, das Mobbing große Auswirkungen auf die Leistung von Ihren Mitarbeitern haben kann, also wäre es schädlich für das Unternehmen, jemanden einzustellen, der bereits früher negativ bzgl. des Thema Cybermobbing aufgefallen ist.

Welche Folgen hat Cybermobbing für die Opfer?

Welche Folgen hat Cybermobbing für die Opfer?

Bei den von Cybermobbing Betroffenen können leichte bis fatale Konsequenzen entstehen. Häufig spricht man davon, dass Ziele von Mobbing eine bedrückte Stimmung aufweisen. Gerade in Stresssituationen äußert sich dies.

Des Weiteren werden Mobbingziele von Konzentrationsproblemen geplagt, da Sie laufend an das Mobbing denken müssen beziehungsweise sich davon ablenken lassen. Ein Leistungsabfall in der Schule/auf Arbeit ist eine weitere Möglichkeit, die durch das intensive Auseinandersetzen mit dem Mobbing entstehen kann.

Plötzlich auftretende Charakteränderungen wie eine plötzliche Verschlossenheit, die aus Angst entstehend mehr Material für das Mobbing zu bieten. Nun folgen die schwereren Auswirkungen. Angstzustände wurden bei 44% der Mobbingziele festgestellt. Häufiges Fehlen im Unterricht, aufgrund von Angst, Unwohlsein usw. Einige Ziele reagieren mit Wut, den Sie aus Mangel eines Ablassventils, an Menschen aus Ihrem Umkreis loslassen. Physische Auswirkungen wie Kopf- oder Magenschmerzen sind häufigsten „Erkrankungen“ von denen Betroffene sprechen. Ein paar wenige ziehen sich vollständig zurück und flüchten in andere Welten. Z.B. Onlinespiele, Chatrooms o.ä.

Alles zusammen genommen weist große Belastung für die Psyche und den Körper auf. Häufig kommt es dazu, dass ein Ziel von Mobbing in Therapeutische Behandlung muss und jahrelang von den schrecklichen Erlebnissen zehrt.

Welche Strafen gibt es für Cybermobbing?

Welche Strafen gibt es für Cybermobbing?

Für Cybermobbing direkt gibt es keine Strafen. Deutschland hat hier keine Rechtsprechung, die Cybermobbing belangt. Jedoch sind einige Teile des Cybermobbings strafbar. Die folgenden Delikte werden immer wieder im Bezug auf Cybermobbing gebrochen;

  • Beleidigung (§ 185 StGB) Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch die Kundgabe einer Miss- oder Nichtachtung. Unfraglich ist dies bei der Verwendung von Schimpfwörtern der Fall.
    -> Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; bei Tätlichkeit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB) wenn über eine Person Tatsachen behauptet und verbreitet werden, die nachweislich unwahr sind.
    -> Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; bei öffentlicher Begehung oder Verbreitung Schriften Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
  • Verleumdung (§ 187 StGB) verletzende, unwahre Sachverhalte über einen anderen äußern. Derjenige, der sich der Verleumdung strafbar macht, ist sich der Unwahrheit seiner Aussagen vollends bewusst, handelt also wider besseres Wissen.
    -> Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; bei öffentlicher Begehung, Handlung innerhalb einer Versammlung oder bei Verbreitung von Schriften Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
  • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB) wenn eine vertrauliche Information aufgezeichnet oder abgehört und einem Dritten zugänglich gemacht oder veröffentlicht wird bspw. Bei Weiterleitung einer SMS.
    -> Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Tatbegehung als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) wenn von einer Person, die sich in einer Wohnung oder einem geschützten Raum (beispielweise einer Toilette oder einer Umkleidekabine) befindet, Bildaufnahmen angefertigt oder übertragen werden. Der Paragraf deckt zudem Fälle von Kinderpornographie ab.
    -> Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
  • Nötigung (§ 240 StGB) Ein Bully könnte sich beispielweise der Nötigung strafbar machen, wenn er sein Opfer zwingt, die Wohnung nicht zu verlassen, da er diesem andernfalls eine Körperverletzung zufügen werde.
    -> Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
  • Bedrohung (§ 241 StGB) Droht der Bully also damit, den Schikanierten umzubringen, liegt eine strafrechtliche Bedrohung vor.
    -> Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
  • Nachstellung (§ 238 StGB) auch Stalking genannt. Kontaktiert ein Bully eine Person permanent mit Mails, SMS oder Posts, begeht er eine Nachstellung.
    -> Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; bei Verursachung der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung. Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren; bei Todesfolge Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
  • Gewaltdarstellung (§ 131 StGB) Im Zusammenhang mit dem Cybermobbing kommen hier Handyvideos in Fragen, die zeigen, wie das Opfer körperlich misshandelt wird.
    -> Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
  • Körperverletzung (§ 223 StGB) Darunter fallen unter anderem Ohrfeigen oder das Bewerfen mit Feuerwerkskörpern.
    -> Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe