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Welche Strafen gibt es für Cybermobbing?

Für Cybermobbing direkt gibt es keine Strafen. Deutschland hat hier keine Rechtsprechung, die Cybermobbing belangt. Jedoch sind einige Teile des Cybermobbings strafbar. Die folgenden Delikte werden immer wieder im Bezug auf Cybermobbing gebrochen;

  • Beleidigung (§ 185 StGB) Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch die Kundgabe einer Miss- oder Nichtachtung. Unfraglich ist dies bei der Verwendung von Schimpfwörtern der Fall.
    -> Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; bei Tätlichkeit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB) wenn über eine Person Tatsachen behauptet und verbreitet werden, die nachweislich unwahr sind.
    -> Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; bei öffentlicher Begehung oder Verbreitung Schriften Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
  • Verleumdung (§ 187 StGB) verletzende, unwahre Sachverhalte über einen anderen äußern. Derjenige, der sich der Verleumdung strafbar macht, ist sich der Unwahrheit seiner Aussagen vollends bewusst, handelt also wider besseres Wissen.
    -> Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; bei öffentlicher Begehung, Handlung innerhalb einer Versammlung oder bei Verbreitung von Schriften Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
  • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB) wenn eine vertrauliche Information aufgezeichnet oder abgehört und einem Dritten zugänglich gemacht oder veröffentlicht wird bspw. Bei Weiterleitung einer SMS.
    -> Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Tatbegehung als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) wenn von einer Person, die sich in einer Wohnung oder einem geschützten Raum (beispielweise einer Toilette oder einer Umkleidekabine) befindet, Bildaufnahmen angefertigt oder übertragen werden. Der Paragraf deckt zudem Fälle von Kinderpornographie ab.
    -> Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
  • Nötigung (§ 240 StGB) Ein Bully könnte sich beispielweise der Nötigung strafbar machen, wenn er sein Opfer zwingt, die Wohnung nicht zu verlassen, da er diesem andernfalls eine Körperverletzung zufügen werde.
    -> Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
  • Bedrohung (§ 241 StGB) Droht der Bully also damit, den Schikanierten umzubringen, liegt eine strafrechtliche Bedrohung vor.
    -> Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
  • Nachstellung (§ 238 StGB) auch Stalking genannt. Kontaktiert ein Bully eine Person permanent mit Mails, SMS oder Posts, begeht er eine Nachstellung.
    -> Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; bei Verursachung der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung. Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren; bei Todesfolge Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
  • Gewaltdarstellung (§ 131 StGB) Im Zusammenhang mit dem Cybermobbing kommen hier Handyvideos in Fragen, die zeigen, wie das Opfer körperlich misshandelt wird.
    -> Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
  • Körperverletzung (§ 223 StGB) Darunter fallen unter anderem Ohrfeigen oder das Bewerfen mit Feuerwerkskörpern.
    -> Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe