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Welche Folgen hat Cybermobbing für die Täter?

Da Cybermobbing in Deutschland kein Delikt ist, kann aufgrund dessen niemand straffrechtlich belangt werden. Das soll allerdings nicht heißen, dass Mobber immer ungestraft davonkommen. Schaut man sich Cybermobbing genauer an, so offenbart sich eine große Breite an Straftaten. Natürlich kommt es hierbei auf die Art des Mobbings an.

In den meisten Fällen sind aber Beleidigungen (§ 185 StGB), Übler Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdungen (§ 187 StGB) recht einfach nachzuweisen. Dies kann eine gehörige Strafe mit sich führen. Vor allem Jugendliche sind gefährdet, große Konsequenzen zu erleiden, wenn ihnen eine der Straftaten nachgewiesen wird. Neben Schulverweisen, Tadeln und punktuellen Strafen, kann es auch dazu führen, dass die Eltern der Jugendlichen für deren Vergehen haften müssen.
In einigen Fällen kann es sogar zu Auflagen und Haftstrafen kommen.

Des Weiteren muss sich der Mobber mit einigen anderen unterschwelligen Tatsachen auseinandersetzten. Sein Ansehen durch das Mobbing wird sich stark reduzieren. Viele Täter werden im Anschluss zu Ihrer eigenen Tat selbst Opfer von Mobbing. Des Weiteren kann eine Strafe, die das Mobbing begleitet, sein, dass man für Ausbildungen, Schulungen, Fortbildungen, Studiengänge etc. nicht zugelassen wird, denn das Mobbing ist auch noch Jahre nach den Vorfällen nachweisbar, denn das Internet vergisst nicht. Welcher Arbeitgeber möchte bewusst einen Azubi oder Mitarbeiter bei sich aufnehmen, der aktiv das Leben anderer Personen erschwert hat?

Firmen ist bewusst, das Mobbing große Auswirkungen auf die Leistung von Ihren Mitarbeitern haben kann, also wäre es schädlich für das Unternehmen, jemanden einzustellen, der bereits früher negativ bzgl. des Thema Cybermobbing aufgefallen ist.